Spenden & Spendenbescheinigung

Liebe Jägerinnen und Jäger,
vielen Dank für eure Spenden im letzten Jahr. So langsam wird es Zeit für die Steuererklärung und damit für eine kleine Erklärung, wie mit den Spenden verfahren werden sollte:

Spendenabzug bei Spenden unter 300€
Es genügt bei Beiträgen und Spenden unter 300,00€ als Beleg für das Finanzamt ein Ausdruck des Kontoauszuges und folgender Vermerk:
„Die KJS Flensburg ist lt. Bescheid des Finanzamtes Flensburg vom 14.02.2023 für die Jahre 2019-2021 StNr 15 290 777 49, als Gemeinnütziger Verein von der Steuer befreit.“

Wer uns auch dieses Jahr unterstützen möchte, kann das natürlich auch gerne tun:
Kreisjägerschaft Flensburg – DE74 2175 0000 0000 0502 02